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ADAC Regeln

in ADAC Vorschriften 07.12.2014 09:15
von Dr Noss • 17 Beiträge

ADAC Regeln:

1. Der ADAC gilt als Neutral.
2. ADAC darf nicht erschossen oder Entführt werden.
3. Fahrzeuge des ADACs dürfen nicht entwendet werden, ein Verstoss der Regel resultiert in einen Kick bei
Wiederholung in einen Bann.
4. Sieht der ADAC ein Verbrechen darf er es an die Polizei weitergeben.
5. Wird der ADAC von Zivilsten od. Rebellen gerufen darf er die Position NICHT an die Polizei weitergeben.
6. Den Anweisungen der Polzei am Einsatzgebiet ist immer folgezuleisten.
7. Das Abschleppen von Fahrzeugen ist dem ADAC vorbehalten. Die Polizei muss den ADAC rufen wenn ein
Fahrzeug abzuschleppen ist.
8. Abschleppen ohne Genehmigung des Besitzers oder der Polzei ist zu unterlassen.
9. Hat der ADAC auf Anweisung der Polizei ein Auto aufgeladen, kann der Besitzer das Auto bei der
Aufbewahrungs Stelle des ADAC gegen Gebühr abholen.
10. Es ist Verboten ein Auto bei der Aufbewahrungsstelle zu entwenden. Verstoss der Regel resultiert in einen
Kick bei Wiederholung in einen Ban.
11. Der ADAC verrechnet eine An und Abfahrtsgebühr. Der Preis berrechnet sich aus der Anfahrtsentfernung, und
der Arbeitsaufwendung am Einsatzort.
12. Der ADAC muss sich an die Verkehrsregeln halten.


zuletzt bearbeitet 07.12.2014 09:17 | nach oben springen


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